Wärmeschutz Neubau

Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes gemäß EnEV 2009

Nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Maßgaben des §16 EnEV 2009 ist ein Wärmeschutznachweis bei
Neubauten und umfangreicheren Modernisierungen anzufertigen. Zumeist verlangt die örtliche Baubehörde die
Einreichung des Wärmeschutznachweises mit dem Bauantrag oder innerhalb einer kurzen Frist nach Baubeginn.

Der Wärmeschutznachweis besteht aus einem Energieausweis und einer ausführlichen Dokumentation.

- Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes (öffentl.-rechtl. Nachweis nach §16 Abs. 1 EnEV 2009)
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
- Nachweis nach EEWärmeG (Nachweis der Verwendung von erneuerbaren Energien/ Ersatzmaßnahmen)